Aufsichtsbehörde

 

Prüfung der Berufsberechtigung und hygienische Aufsicht durch die
Magistratsabteilung 15 – Gesundheitswesen und Soziales
Freiberuflichenbescheid/ Meldung zur Freiberuflichkeit beim
Magistrat der Stadt Wien Die Tätigkeit unterliegt dem MTD-Gesetz

 

(BGBINr. 460/1992 in der geltenden Fassung)

Rechtsform: Einzelunternehmen